Bei vorzeitigem Eintreten der Wechseljahre (climacterium praecox), im
allgemeinen vor dem 35. Lebensjahr, z.B. durch Entzündungen, bei
Ovrial-Endometriose oder Tumorbildung bietet sich als einzige Alternative oft
nur die Eizellspende. Ähnlich wie bei der Fremd-Insemination bestimmen hier
ethische und auch rechtliche Bedenken das Vorgehen. Während die
Fremd-Insemination (heterologe Insemination) in Deutschland möglich ist, ist die
Eizellspende nicht erlaubt (Embryonenschutzgesetz). Bei der Eizellspende werden
die Eizellen durch Follikelpunktion nach hormoneller Stimulation wie bei der
IVF-Therapie gewonnen und meist über die Mikroinsemination (ICSI) fertilisiert.
Die Übertragung erfolgt dann in einem hormonell regulierten Zyklus bei der
Empfängerin der Embryonen. Hier hoffen wir, daß in der nächsten Zeit eine
Veränderung der Gesetzeslage zu erreichen ist und wir diese Methoden auch in
Deutschland anbieten können.