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Seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetztes zum 1. Januar 2004 werden die Verfahren der assistierten Reproduktion (Intrauterine Insemination, IVF, IVF/ICSI) nicht mehr wie im bisherigen Umfang von den Krankenkassen getragen. Wenn die Rahmenbedingungen (Verheiratet, Alter nicht unter 25 Jahren, Alter der Frau unter 40 Jahren, Alter des Mannes unter 50 Jahren) stimmen, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu drei Behandlungszyklen IVF oder IVF/ICSI auf Antrag zur Hälfte finanziert. 50% der Behandlungskosten müssen die Patienten zur Zeit selbst aufbringen. | Behandlung | Kosten Eigenateil | | Insemination ohne Hormone | 250,00 bis 400,00 Euro | | Insemination mit Hormonen | 650,00 bis 700,00 Euro | | IVF | ca. 1800 Euro | | ICSI | ca. 2000,00 Euro |
Falls Sie die Kriterien der Krankenkasse nicht erfüllen, entstehen folgende Kosten: | Behandlung | Kosten Selbstzahler | | Insemination ohne Hormone | ca.550,00 Euro | | Insemination mit Hormonen | ca. 1200,00Euro | | IVF | ca. 4200,00 Euro | | ICSI | ca 4200,00 Euro + ICSI-Anteil |
Kosten für Privatpatienten: Für die Vergütung der privatärztlichen Leistungen gelten die Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Stand 01.05.2001). Diese werden werden mit dem üblichen Steigerungssatz abgerechnet. |